«Bürgerlich» – was heisst das eigentlich?
In der Schweiz wird gemeinhin der Begriff «bürgerlich» für zur Bezeichnung von Politik so genannt liberaler bis national-konservativer Prägung verendet. Dies in Abgrenzung zu linken oder grünen (z.B. sozialdemokratischen, sozialistischen, ökologischen usw.) Ausrichtungen. «Bürgerliche» Politik definiert sich als wirtschaftsfreundlich mit einem Schwerpunkt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Wirtschaftliche Freiheiten und der Schutz des Privateigentums werden tendenziell höher gewichtet als die gesellschaftliche Solidarität sowie Schutz und Unterstützung benachteiligter Menschen.
Der allgemein anerkannte Gebrauch des Begriffs «Bürgerliche Politik» impliziert unterschwellig, dass Menschen, die sich zu Solidarität, Menschenrechten und ein «Gutes Leben für Alle» bekennen nicht «bürgerlich» und demnach also auch keine rechten Bürger seien. Dies widerspricht der Idee des Schweizer Bürgerrechts, das alle Menschen einschliesst, die dies geerbt oder durch Einbürgerung erworben haben (Ausländer bleiben weiterhin ausgeschlossen).
Um diesen Widerspruch zu verstehen hilft ein Rückblick auf das Verständnis von Bürgertum im neunzehnten Jahrhundert. Thomas Maissen definiert dies wie folgt:
Das liberale Ideal des vernünftigen und selbstverantwortlichen Inhabers von individuellen, insbesondere wirtschaftlichen Freiheitsrechten war in der Schweiz eine nachhaltige Verbindung mit den älteren republikanischen Vorstellungen eingegangen, wonach das souveräne Volk sich aus selbstständigen Haushaltsvorständen und wehrhaften Bürgern zusammensetzte. Wer also nicht selbst eine Familie ernähren konnte und keinen Militärdienst leistete, war politisch nicht gleichberechtigt und gesellschaftlich benachteiligt: Armengenössige und Bettler, Zahlungsunfähige und Konkursiten, Verbrecher und «Sittenlose», Nicht-Christen und Ausländer (damit ein wachsender Teil der Arbeiterschaft) – und Frauen. (1)
Hinter dem gemeinhin verwendeten Begriff «Bürgerliche Politik» verbirgt sich also unterschwellig eine antiquierte Vorstellung von Bürgertum, die in Frage gestellt und diskutiert werden muss.
Menschen, die sich zum «Guten Leben für Alle» bekennen, sind mindestens ebenso rechte Bürger wie jene, die dies in Frage stellen!
(1) Thomas Maissen – Geschichte der Schweiz – Baden 2010 – S 214